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Interessenausgleich und Sozialplan

Umstrukturierungsmaßnahmen in Unternehmen sind häufig Betriebsänderungen, die nach dem Betriebsverfassungsgesetz spezielle Pflichten für den Arbeitgeber auslösen. Er muss dann einen Interessenausgleich versuchen und möglicherweise einen Sozialplan abschließen. Dabei beschreibt der Interessenausgleich die konkrete Maßnahme, der Sozialplan fängt etwaige wirtschaftliche Nachteile ab. Wir unterstützen Sie bei der Strategie und beim Abschluss solcher Vereinbarungen sowie bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat.

Ihre Ansprechpartner

Maike Koch

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
maike.koch(at)werner-ri.de