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Abgrenzungsvereinbarungen

Wenn zwischen zwei Kennzeichen eine gewisse Ähnlichkeit besteht, können sich die Parteien - statt sich auf einen Kennzeichenstreit einzulassen - auch in einer Abgrenzungsvereinbarung ihr Verhalten für die Zukunft festlegen. Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn eine Verwechslungsgefahr z.B. wegen Unterschiedlichkeit der Branchen oder wegen unterscheidungskräftiger Zusätze nicht eindeutig und daher der Ausgang eines Verfahrens für beide Seiten ungewiss ist.

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Roman Pusep

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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