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BFSG - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab dem 28.06.2025, wurde zur Umsetzung des European Accessibility Act (EEA), einer EU-Richtlinie, eingeführt und dient der gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen.

Wir unterstützten Sie bei der rechtskonformen Umsetzung der Vorgaben des BFSG und der entsprechenden technischen Verordnung (BFSGV) in Ihrem Unternehmen.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner

Rechtsanwalt
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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Roman Pusep

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