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Handelsvertreterausgleichsanspruch

Hinterlässt ein Handelsvertreter durch seine Tätigkeit einen wirtschaftlichen Mehrwert, ist dieser bei Beendigung der Zusammenarbeit zu vergüten. Wir beraten Unternehmer oder Handelsvertreter bei der Abwehr oder Realisierung der Ansprüche.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner

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Roman Pusep

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