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DSA - Digital Services Act

Der Digital Services Act (DSA) ist eine EU-Verordnung und damit unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Ländern, so auch in Deutschland. Der DSA stellt für digitale Vermittlungsdienste spezielle Anforderungen auf. Zu den Vermittlungsdiensten gehören Anbieter von reinen Durchleitungsdiensten (Access-Provider), von Zwischenspeicherung (Caching-Anbieter) und Hosting (einschließlich Online-Plattformen) sowie SuchmaschienenAnbieter. Zu den Pflichten gehören u.a. die Gewährleistung einfacher Meldeverfahren, Informationspflichten und die Pflicht zur Beseitigung rechtswidriger Inhalte. Wir prüfen für Sie, ob diese Verpflichtungen auch für Sie gelten und beraten Sie bei der Umsetzung der Vorgaben des Digital Services Act.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Roman Pusep

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