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Das beA kommt später, die rechtlichen Bedenken bleiben

Die BRAK gab in einer Presseerklärung vom 26.11.2015 bekannt, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach für alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte nicht bereits ab dem 01.01.2016 eingerichtet wird. Die BRAK begründet ihre Entscheidung damit, dass das beA-System noch nicht die Nutzerfreundlichkeit aufweise, die die Anwaltschaft von einem derartigen System erwarte.

Einen konkreten Einführungstermin will die BRAK zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.

Für die Anwaltschaft bedeutet dies allerdings keine Entwarnung, sondern allenfalls eine Atempause. Wir gehen momentan davon aus, dass die BRAK das beA zum neuen Starttermin weiterhin empfangsbereit einrichten wird. Aus diesem Grund setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass das beA nur nach der Erstregistrierung Nachrichten empfangen kann.

Die Presseerklärung im Volltext finden Sie hier.